KOOFRA – Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e.V. Hamburg
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Über KOOFRA e.V.

Ziel und Aufgabe der Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (KOOFRA e.V.) ist die Beratung und Unterstützung von Frauen, die von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Zwangsprostitution betroffen sind.

Betroffene von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Zwangsprostitution sind nicht nur Opfer oder Verletzte, sondern haben auch Rechte. Bei der Wahrnehmung und Durchsetzung dieser Rechte unterstützt KOOFRA.

Das Angebot ist auf Wunsch anonym/vertraulich. Die Beratung bei KOOFRA e.V. ist kostenlos und basiert auf den Prinzipien der Hilfe zur Selbsthilfe und der Freiwilligkeit. Die Unterstützung durch KOOFRA ist nicht an Bedingungen geknüpft und unabhängig von der Kooperationsbereitschaft mit den Strafverfolgungsbehörden.

KOOFRA begleitet die Klientinnen von der akuten Notsituation bis zur Phase, in der die Klientin Pläne für die Zukunft entwickelt und mit ihrer Umsetzung beginnen kann:

Wie diese Zukunftspläne aussehen, zeigen wir in unserem Poster Projekt, das wir gemeinsam mit Klientinnen realisiert haben.

Die Dauer der Begleitung orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen der betroffenen Frauen.


KOOFRA ist ein unabhängiges und nicht staatliches Projekt.

Finanziert wird unsere Arbeit überwiegend durch Zuwendungen der Stadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Referat Opferschutz).

KOOFRA e.V. ist Mitglied im KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.

Der KOK e.V. ist ein Zusammenschluss von Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel, Frauenorganisationen sowie weiteren Organisationen, die zu den Themen Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt an Migrantinnen arbeiten.


Was ist Menschenhandel?

Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung.

Laut den Vereinten Nationen bezeichnet Menschenhandel die „Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch Gewaltandrohung oder -anwendung oder andere Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit (…) zum Zweck der Ausbeutung. Dabei ist es unerheblich, ob der oder die Betroffene zunächst in die beabsichtigte Ausbeutung eingewilligt hat.“

Quelle: Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, BGBl. III - Ausgegeben am 29. Dezember 2005 - Nr. 220 (PDF)


Das deutsche Strafrecht nimmt heute Bezug auf ganz verschiedene Formen des Menschenhandels:

  • die Ausnutzung der Prostitution oder andere Formen sexueller Ausbeutung
  • Zwangsarbeit oder erzwungene Dienstleistungen, einschließlich Betteltätigkeiten
  • Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft
  • die Ausnutzung strafbarer Handlungen oder
  • die Entnahme von Organen

Strafrechtlich beinhaltet der Begriff Menschenhandel die Ausnutzung einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage. Die Zwangslage kann auch in der Hilflosigkeit liegen, die mit dem Aufenthalt in einem für die Betroffenen fremden Land verbunden ist.

Entgegen der weit verbreitenden Meinung ist Menschenhandel nicht zwingend grenzüberschreitend. Die Betroffenen müssen nicht über eine Ländergrenze gebracht werden. Daher können ebenso deutsche Staatsangehörige oder Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus von Menschenhandel betroffen sein.

KOOFRA setzt sich für Betroffene von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsarbeit ein.


Hintergrund Menschenhandel

Aus Sicht von KOOFRA sind die hiesigen, aber auch weltweiten Lebens-, Arbeits- und Migrationsbedingungen ursächlich dafür, dass Menschen auf verschiedenen Ebenen ausgebeutet werden oder die Möglichkeit ihrer Ausbeutung eröffnet wird.

Weltweite Fluchtursachen wie Kriege und bewaffnete Konflikte, gesellschaftliche, soziale und politische Unterdrückung sowie die Nachfrage nach immer billigeren Arbeitskräften in den reichen Staaten bringen Menschenhandel hervor und begünstigen ihn.

Geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung machen Frauen ebenso wie besonders marginalisierte Bevölkerungsgruppen besonders verletzlich für ausbeuterische Arbeitsbedingungen.

Gleiches gilt für die restriktive und auf Ausgrenzung ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik, die Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus in ausbeuterische Arbeitsbedingungen drängt. Insoweit sind Migrationsbedingungen eng mit Ausbeutung und Menschenhandel verknüpft.

Insgesamt können geringe Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt, fehlende Sprachkenntnisse und fehlende soziale Einbindung, soziale Benachteiligung und ein schwieriger Zugang zum Bildungssystem sowie früh erlittene familiäre oder geschlechtsspezifische Gewalt als Risikofaktoren für eine besondere Verletzlichkeit gelten. 1

Fehlende legale Migrationsmöglichkeiten und Unkenntnis über Rechte begünstigen Menschenhandel

1 Vgl. www.kok-gegen-menschenhandel.de/menschenhandel/hintergruende-lebenssituation

Wir engagieren uns gegen rassistische und sexistische Diskriminierung und setzen uns für die rechtliche und soziale Gleichstellung von Menschen in der Sexarbeit ein.


Situation der Menschen, die von Menschenhandel, Zwangsarbeit oder Zwangsprostitution betroffen sind:

Von Frauenhandel betroffene Frauen und Mädchen finden sich in Deutschland mit einer Vielzahl an Problemen und Ängsten konfrontiert, die es ihnen oft unmöglich erscheinen lassen, sich aus der Situation zu lösen.

Beispielhaft werden im Folgenden Problemlagen von Frauen aufgeführt, die von Menschenhandel, Zwangsarbeit oder Zwangsprostitution betroffen sind. Nicht immer und nicht auf jede Frau treffen diese zu:

Frauen, die von Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit betroffen sind:

  • erleben traumatisierende Situationen,
  • wissen nicht, wo und welche Hilfe sie bekommen können,
  • sind nicht oder nur in geringem Maße über ihre Rechte informiert und werden systematisch durch Fehlinformationen oder Drohungen eingeschüchtert,
  • fürchten teilweise Vergeltungsakte gegen sich und ihre Familien, falls sie flüchten oder Strafanzeige erstatten,
  • haben wenig Rückhalt, weil sie ihren Familien aus Scham oder Angst nicht erzählen (können), was ihnen widerfahren ist.

Weitere Probleme mit denen sie konfrontiert sind:

  • fehlende Möglichkeiten der legalen Migration und Arbeit,
  • fehlender, legaler Aufenthaltsstatus ,
  • wenig oder keine deutschen Sprachkenntnisse, bzw. fehlende Vertrautheit mit der lateinischen Schrift,
  • Papiere wie Pass oder Ausweis werden unter Verschluss gehalten ,
  • kein Bargeld, um sich aus der Situation lösen zu können oder nach Hause zurück zu kommen,
  • hohe Verschuldung (bspw. für fiktive Gebühren, unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft und Essen, Vermittlungsgebühren etc.),
  • kein eigener Besitz.

Betroffene haben Rechte

In den EU-Rechtsvorschriften werden Betroffenen von Zwangsarbeit, Zwangsprostitution und Menschenhandel umfangreiche Rechte auf Schutz und Unterstützung eingeräumt. Betroffene von Menschenhandel haben Anspruch auf

  • Beratung und Unterstützung
  • Medizinische Versorgung
  • eine sichere Unterkunft
  • Lebensunterhalt
  • Aufenthalt
  • Entschädigung

Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel

Jeder Mensch, der von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Zwangsprostitution betroffen ist, hat das Recht auf Unterstützung.

Es bedarf spezialisierter Hilfe: zur Existenzsicherung, zur medizinischen Versorgung, zur rechtlichen Unterstützung und zur Entschädigung.


Wie arbeitet KOOFRA?

KOOFRA ist ein konfessionell und politisch unabhängiger Verein. Das Konzept der Betreuung wurde besonders auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet und gilt als Best-Practice-Modell:

Unser Team aus kulturellen Mediatorinnen berät und unterstützt gemeinsam mit der Projektkoordination in mehr als 20 Sprachen. Als Koordinierungsstelle ermöglicht KOOFRA Betroffenen von Menschenhandel Zugang zu Informationen, den ihnen zustehenden sozialen Leistungen sowie die Wahrnehmung weiterer Rechte. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der praktischen und spezialisierten Hilfestellung für Betroffene im Hamburger Raum. Dabei kooperiert KOOFRA mit einem regionalen, bundesweiten und internationalen Netz an Fachberatungsstellen und Unterstützungsstrukturen.

KOOFRA vermittelt Betroffene bei Bedarf an andere Stellen des Hamburger Opferschutzes. Die Angebote spiegeln dabei die heterogenen Ansprüche der Betroffenen und die Bandbreite an Bedarfen wider. Grundlage jeder Betreuung und Beratung ist die sorgfältige und individuelle Situations- und Bedarfsanalyse, die gemeinsam mit den Betroffenen und ggf. weiteren Stellen und Institutionen erstellt und umgesetzt wird. Hieran orientiert sich das konkrete, individuelle Angebot für die einzelne Klientin, das einem parteilichen, niedrigschwelligen und interkulturellen Ansatz folgt.

Die Arbeit von KOOFRA trägt dazu bei, dass Betroffene sich von den Folgen des Ausbeutungs- bzw. Zwangsverhältnisses erholen und sich stabilisieren können. Entschließen sie sich zur Aussage im Rahmen eines Strafverfahrens, werden sie von KOOFRA gestärkt und unterstützt. Auch bei der Entwicklung von Lebensperspektiven werden sie begleitet.

KOOFRA vermittelt auch international den Kontakt zu Nichtregierungsorganisationen.

Das Angebot von KOOFRA

Das Angebot von KOOFRA umfasst konkret

  • Bedürfnisorientierte, personengerechte und anonyme Beratung, Betreuung und Begleitung in der Erstsprache
  • Information über Rechte und Unterstützung bei der Wahrnehmung von Rechten
  • Rechtliche Beratung durch qualifizierte Fachkräfte
  • Zugang zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Vermittlung von Unterkünften
  • Vermittlung in medizinische Versorgung
  • Vermittlung zu Krisenintervention und therapeutischen Gespräche
  • Vermittlung zu Bildungsmöglichkeiten: Sprach- und Alphabetisierungskurse, Unterstützung bei Bewerbung, Ausbildungs- und Arbeitssuche
  • Kulturelle Mediation: Informationen über gesellschaftliche Strukturen, Umgang mit Behörden und Schriftverkehr sowie das soziale Leben in Hamburg
  • Begleitung zu Ämtern und Behörden durch kulturelle Mediatorinnen und Unterstützung bei der Antragstellung bezüglich Sozialleistungen, Entschädigung und Passangelegenheiten.
  • Psychosoziale Begleitung und Unterstützung im Ermittlungs- und Strafverfahren
  • Unterstützung für den Fall der Rückkehr in das Herkunftsland, wenn gewünscht
  • Fernbetreuung bei Rückkehr in das Herkunftsland
  • Kontaktaufnahme/Vermittlung zu Nichtregierungsorganisationen im Herkunftsland, wenn gewünscht.

Die Unterstützung basiert auf dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe.

Den Betroffenen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich mit dem Erlebten und ihrer Position auseinanderzusetzen und die eigene Lebensperspektive neu zu entwickeln.

Ebenso wichtig wie die praktische Betreuung sind für uns Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit, um langfristig Verbesserungen zu erreichen. Frauen, die Rechte haben und um diese wissen, sind besser vor Ausbeutung geschützt! Wir sehen unsere Aufgabe deshalb zusätzlich in den folgenden Bereichen:

  • Vernetzung mit anderen Organisationen auf nationaler und auf internationaler Ebene
  • Teilnahme an themenspezifischen Arbeitskreisen
  • Besuch und Organisation von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen
  • Verhandlungen und Kooperation mit Behörden und Ämtern
  • Fundraising

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Das Hilfetelefon bietet Erstberatung / Krisenintervention für Betroffene und Angehörige sowie Beratung von Multiplikatoren.

Beratung und Unterstützung gibt es zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen, beispielsweise: häusliche und sexualisierte Gewalt, Zwangsheirat, Frauenhandel und Gewalt im Rahmen von Prostitution.

Ein Angebot des Bundesamts für Familie
www.hilfetelefon.de

Rufen Sie an unter 08000 116 016